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Hilfsfrist: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Eine Überschreitung der Hilfsfrist hat zunächst keinerlei negative Konsequenzen. Sie muss auch nicht zwingend eingehalten werden. Dies ist oftmals auch gar nicht möglich, wenn z.B. alle nahe liegenden Rettungsmittel bereits in Einsätzen gebunden sind. | ||
+ | In der Realität fließt die Hilfsfristquote in die Bedarfsplanung ein. Gebiete in denen die Hilfsfrist unterdurchschnittlich häufig eingehalten worden ist fallen so auf und durch weitere Rettungsmittel, den Neubau oder Umzug von Wachen kann diesen dann entgegengewirkt werden. | ||
+ | Die Hilfsfrist ist ja nach Bundesland unterschiedlich. Sie reicht von 8 bis 17 Minuten. Teilweise existieren sogar in den Bundesländern zwei verschiedene Hilfsristen: Einmal für städtische und einmal für ländliche Gebiete. [[First Responder]] sind für die Hilfsfrist von keiner Relevanz. | ||
+ | In der Sim beträgt die Hilfsfrist 15 Minuten. | ||
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+ | Um die Hilfsfrist möglichst häufig einzuhalten empfiehlt es sich Fahrzeuge zur [[Gebietsabsicherung]] einzusetzen. Auch der [[RTH]] kann aufgrund seiner Geschwindigkeit dazu genutzt werden die Hilfsfrist einzuhalten, wenn dies mit anderen Rettungsmitteln nicht möglich ist. | ||
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+ | [[Kategorie:Erklärung]] |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2015, 01:08 Uhr
Die Hilfsfrist ist eine rechtliche Frist, die definiert wie lange es dauern sollte bis das erste qualifizierte Fahrzeug (in der Regel ein RTW) am Einsatzort ankommt. Die Hilfsfrist beginnt mit der Entgegennahme des Notrufs und endet mit dem Eintreffen des ersten qualifizierten Rettungsmittel. Demnach existieren drei Hauptphasen:
- Dispositionszeit: Notrufentgegennahme & Fahrzeugdisposition/Alarmierung
- Ausrückzeit: Zeit die das Personal braucht um von der Wache mit dem Fahrzeug auszurücken (von Status 2C auf Status 3 bzw. ggf. von Status 8C auf Status 3). Siehe dazu auch die Ausrückzeiten. Entfällt wenn das Fahrzeug frei über Funk (im Status 1) alarmiert wird.
- Anfahrtzeit: Zeit, die benötigt wird um den Einsatzort zu erreichen (von Status 3 in Status 4).
Sie gilt nur, wenn eine Anfahrt mit Sondersignal erfolgt unabhängig davon, ob am Einsatzort tatsächlich ein Notfall vorliegt oder nicht. Bei Anforderungen durch eine Fremdleitstelle gilt die Hilfsfrist generell nicht.
Eine Überschreitung der Hilfsfrist hat zunächst keinerlei negative Konsequenzen. Sie muss auch nicht zwingend eingehalten werden. Dies ist oftmals auch gar nicht möglich, wenn z.B. alle nahe liegenden Rettungsmittel bereits in Einsätzen gebunden sind. In der Realität fließt die Hilfsfristquote in die Bedarfsplanung ein. Gebiete in denen die Hilfsfrist unterdurchschnittlich häufig eingehalten worden ist fallen so auf und durch weitere Rettungsmittel, den Neubau oder Umzug von Wachen kann diesen dann entgegengewirkt werden. Die Hilfsfrist ist ja nach Bundesland unterschiedlich. Sie reicht von 8 bis 17 Minuten. Teilweise existieren sogar in den Bundesländern zwei verschiedene Hilfsristen: Einmal für städtische und einmal für ländliche Gebiete. First Responder sind für die Hilfsfrist von keiner Relevanz. In der Sim beträgt die Hilfsfrist 15 Minuten.
Um die Hilfsfrist möglichst häufig einzuhalten empfiehlt es sich Fahrzeuge zur Gebietsabsicherung einzusetzen. Auch der RTH kann aufgrund seiner Geschwindigkeit dazu genutzt werden die Hilfsfrist einzuhalten, wenn dies mit anderen Rettungsmitteln nicht möglich ist.