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ILS Straubing/Vorhaltung
Inhaltsverzeichnis
Öffentlich-Rechtlicher Rettungsdienst
Landkreis Deggendorf
Rettungswache Deggendorf
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Deggendorf (RK Deggendorf 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
S-RTW Deggendorf (RK Deggendorf 71/20) |
keine |
KTW Deggendorf früh (RK Deggendorf 72/1) |
7:00 - 15:45 |
KTW Deggendorf spät (RK Deggendorf 72/2) |
11:30 - 22:15 |
NEF Deggendorf (RK Deggendorf 76/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
Rettungswache Deggendorf-Nord
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Deggendorf-Nord (RK Deggendorf 71/3) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
KTW Deggendorf-Nord (RK Deggendorf 72/5) |
6:00 - 14:30 |
Rettungswache Hengersberg
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Hengersberg (RK Hengersberg 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
Rettungswache Osterhofen
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Osterhofen (RK Osterhofen 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
KTW Osterhofen (RK Osterhofen 72/1) |
8:00 - 16:30 |
Rettungswache Plattling
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Plattling (RK Plattling 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
KTW Plattling (RK Plattling 72/1) |
10:00 - 18:45 |
NEF Plattling (RK Plattling 76/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
Stellplatz Pankofen
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Pankofen (JH Pankofen 71/1) |
8:00 - 20:00 |
Stellplatz Schöllnach
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Schöllnach (RT Schöllnach 71/1) |
8:00 - 22:00 (Mo - Do) 8:00 - 20:00 (Fr) 20:00 - 8:00 (Fr) |
VEF Deggendorf
Abholpunkt am Klinkum Deggendorf
7:00 - 8:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr nur First Responder
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
VEF Deggendorf (JH Deggendorf 76/1) |
7:00 - 19:00 |
Landkreis Regen
Rettungswache Regen
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Regen (RK Regen 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
KTW Regen (RK Regen 72/1) |
9:15 - 20:00 |
Rettungswache Viechtach
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Viechtach (RK Viechtach 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
KTW Viechtach (RK Viechtach 72/1) |
7:00 - 17:45 |
NEF Viechtach (RK Viechtach 76/1) |
8:00 - 20:00 20:00 - 8:00 |
Rettungswache Zwiesel
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Zwiesel (RK Zwiesel 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
NEF Zwiesel (RK Zwiesel 76/1) |
8:00 - 20:00 20:00 - 8:00 |
Stellplatz Bodenmais
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Bodenmais (RK Bodenmais 71/1) |
6:00 - 0:00 |
Landkreis Straubing
Rettungswache Bogen
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Bogen (RK Bogen 71/1) |
6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
S-RTW Bogen (RK Bogen 71/20) |
keine |
KTW Bogen (RK Bogen 72/1) |
8:00 - 18:15 |
NEF Bogen (RK Bogen 76/1) |
7:30 - 19:30 19:30 - 7:30 |
Rettungswache Mallersdorf
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Mallersdorf (RK Mallersdorf 71/1) |
6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
KTW Mallersdorf (RK Mallersdorf 72/1) |
8:00 - 16:00 |
NEF Mallersdorf (RK Mallersdorf 76/1) |
6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
Rettungswache Stallwang
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Stallwang (RK Stallwang 71/1) |
7:00 - 19:00 19:00 - 7:00 |
Stellplatz Geiselhöring
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Geiselhöring (RK Geiselhöring 71/1) |
8:00 - 20:00 |
Stellplatz Kirchroth
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Kirchroth (RK Kirchroth 71/1) |
8:00 - 20:00 |
Stellplatz Sankt Englmar
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW St. Englmar (RK St. Englmar 71/1) |
8:00 - 20:00 |
Stadt Straubing
Rettungswache Straubing-Süd
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Straubing-Süd (8h) (RK Straubing 71/1) |
6:00 - 14:00 14:00 - 22:00 22:00 - 6:00 |
RTW Straubing-Süd (12h) (RK Straubing 71/2) |
19:00 - 7:00 |
KTW Straubing (RK Straubing 72/1) |
6:00 - 14:15 14:15 - 22:30 |
NEF Straubing (RK Straubing 76/1) |
7:30 - 19:30 19:30 - 7:30 |
Stellplatz Straubing-Ost
Bezeichnung (regulärer Funkrufname) |
Dienstzeit |
---|---|
RTW Straubing-Ost (JH Straubing 71/1) |
7:00 - 19:00 |
Luftrettung
Zur Unterstützung der Rettungsfahrzeuge steht der Rettungshubschrauber Christoph 15 am Klinikum Straubing zur Verfügung. Seine Dienstzeit erstreckt sich von 7:00 Uhr bis Sonnenuntergang. Weitere Hubschrauber können als externe Rettungsmittel angefordert werden.
Es besteht die Möglichkeit, über die als Nachbarleitstelle hinterlegte Polizeieinsatzzentrale (PEZ) ein Polizeifahrzeug zu organisieren, welches den Notarzt des Christoph 15 aufnimmt und folglich als bodengebundenes Zubringerfahrzeug fungiert. Diese Funktion ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der RTH witterungsbedingt nicht einsatzklar ist, allerdings kann die bodengebundene Zubringung eines Notarztes auch dann Sinn machen, wenn sich die Einsatzstelle in dichtbesiedeltem Gebiet befindet.
First Responder und Helfer vor Ort
In der Simulation wurden nur Fahrzeuge berücksichtigt, die auch in der Realität regelmäßig als First Responder eingesetzt, bzw. als solche vorgehalten werden. Daher finden sich hier weder Feuerwehr-, noch Wasserwacht- oder Bergwachteinheiten, sondern lediglich Fahrzeuge, die in der Wirklichkeit als Helfer vor Ort (HvO) alarmierbar sind. Die Einsatzbereitschaft der meisten HvOs ist über entsprechende Dienstpläne geregelt, wobei in diesem Fall das Einsatzfahrzeug am Wohnort des diensthabenden Personals stationiert ist. Bei manchen Ortsverbänden befindet sich das Einsatzfahrzeug an der (Bereitschafts-) Unterkunft und wird nach Alarmierung von freiem Personal besetzt. Dabei sind keine Dienstzeiten hinterlegt und die Ausrückzeit ist ggf. etwas verlängert.
Funkrufname | Dienstzeit | Standort |
---|---|---|
RK Arnbruck 79/1 | 6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
HvO Arnbruck |
RK Bodenmais 79/1 | 6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
SP Bodenmais |
RK Geiselhöring 79/1 | 20:00 - 8:00 | SP Geiselhöring |
RK Gossersdorf 79/1 | 18:00 - 6:00 | HvO Gossersdorf |
FL Haselbach 79/1 | 18:00 - 6:00 (Fr) | First Responder Haselbach |
FL Irlbach 79/1 | First Responder Irlbach | |
RK Kirchroth 79/1 | HvO Kirchroth | |
RK Niederwinkling 79/1 | 18:00 - 6:00 (Fr) | HvO Niederwinkling |
FL Reissing 79/1 | First Responder Oberschneiding | |
FL Riggerding 79/1 | First Responder Riggerding | |
RK Ruhmannsfelden 79/1 | 6:00 - 18:00 18:00 - 6:00 |
HvO Ruhmannsfelden |
RK Schwimmbach 79/1 | 18:00 - 6:00 | HvO Schwimmbach |
RK Wiesenfelden 79/1 | HvO Wiesenfelden | |
FL Winzer 79/1 | unregelmäßig | First Responder Winzer |
Bei den HvOs Kirchroth und Wiesenfelden ist zu beachten, dass bei den meisten Einsätzen der vorhandene Bereitschafts-RTW als First-Responder-Fahrzeug verwendet wird, was zur Folge hat, dass bei einem HvO-Einsatz durch die UGRD-Einsatzkräfte kein Fahrzeug mehr besetzt werden kann und umgekehrt.
Hintergrunddienste
Sämtliche Hintergrundfahrzeuge sind mit einem [H] im Funkrufnamen gekennzeichnet. Die Verwendung von Hintergrunddiensten sollte immer sehr sorgfältig abgewogen werden: Grundsätzlich sollte jeder Einsatz durch Rettungsmittel der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung bedient werden und die Alarmierung von Hintergrunddiensten nur in besonderen Fällen erfolgen, da diese hinsichtlich Personal und Ausstattung vom geforderten Standard abweichen können. Darüber hinaus ist der Alarmierung unbedingt auf den jeweiligen Verwendungszweck der auserwählten Einheit zu achten. Folgende Fälle werden unterschieden:
Verwendungszweck | Erläuterung |
---|---|
nach Bedarf | Grundsätzlich kann eine solche Einheit jederzeit zur Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes alarmiert werden, in den meisten Fällen betrifft dies ein kurzfristig erhöhtes Einsatzaufkommen im regulären "Tagesgeschäft". Da bei Alarmierung nie bekannt ist, ob die Einheit gerade imstande ist, ein Fahrzeug zu besetzen, muss parallel immer das nächstgelegene geeignete öffentlich-rechtliche Rettungsmittel alarmiert werden, dessen voraussichtliche Anfahrtszeit immer die Entscheidungsgrundlage dafür ist, ob der Hintergrunddienst alarmiert werden soll. Zwar ist diese Entscheidungsgrundlage nicht genormt, jedoch kann aufgrund der Handhabung in der Realität davon ausgegangen werden, dass das nächstgelegene öffentlich-rechtliche Rettungsmittel eine Anfahrtszeit haben muss, die die gesetzliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich übersteigt, um die Alarmierung eines Hintergrunddienstes überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass die meisten Hintergrunddienste eine Vorlaufzeit von etwa 10 Minuten haben. Auch nach Ablauf dieser Vorlaufzeit sollte der Zeitvorteil vor dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst noch relevant sein. |
nur in Ausnahmefällen | Solche Einheiten haben sich häufig aufgrund Personalmangels aus der Unterstützung des rettungsdienstlichen "Tagesgeschäfts" zurückgezogen und ihre Einsatzbereitschaft auf spezielle Fälle eingeschränkt. Bei der Alarmierung solcher Einheiten ist an sich auf dieselben Grundsätze zu achten wie bei denjenigen, die nach Bedarf alarmierbar sind, jedoch muss der angenommene Zeitvorteil vor dem nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Rettungsmittel wesentlich größer sein als bei den Nach-Bedarf-Einheiten oder der Einsatz kann aufgrund eines stark erhöhten Einsatzaufkommens anders überhaupt nicht bedient werden. Hiervon unberührt bleibt die Alarmierung zu Großschadensereignissen, die auch hier immer bedarfsweise erfolgen kann. |
nur Großschadenslagen | Dies betrifft derzeit ausschließlich SEG-Transport-Einheiten, deren Zweck es ist, bei Großschadenslagen zusätzliche Transportkapazitäten bereitzustellen. Da jede der SEG-Transport-Einheiten über eine Unterstützungsgruppe Rettungsdienst verfügt, ist eine Alarmierung zur Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im "Tagesgeschäft" nur dann denkbar, wenn die angegliederte UGRD bereits alarmiert wurde. |
Unterstützungsgruppen Rettungsdienst
Nach Alarmierung des entsprechenden Dummys sind diese Fahrzeuge greifbar über die Behelfsleitstelle ILS Straubing UGRD/SEG. Es kann vorkommen, dass Hintergrundfahrzeuge zwar besetzt, mangels geeigneten Personals jedoch nur eingeschränkt verwendet werden können. RTWs können daher u.U. nur als KTW oder First Responder disponierbar sein. Darüber hinaus können Einheiten unter Umständen auch dienstfreie öffentlich-rechtliche Rettungsmittel oder Fahrzeuge aus anderen Einheiten besetzen. Eine Alarmierung kann sich also auch dann lohnen, wenn das eigentliche Fahrzeug bereits anderweitig im Einsatz oder nicht einsatzbereit ist.
Einheit | Fahrzeuge | Standort | Verwendung |
---|---|---|---|
UGRD Bogen BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Bogen | nach Bedarf |
UGRD Deggendorf BRK | 2 RTW 1 KTW |
BRK Bereitschaft Deggendorf | nach Bedarf |
UGRD Deggendorf MHD | 1 RTW | MHD Ortsverband Deggendorf | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Geiselhöring BRK | 1 KTW | BRK Bereitschaft Geiselhöring | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Gossersdorf BRK | 1 KTW | BRK Bereitschaft Gossersdorf | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Hengersberg BRK | 1 KTW | BRK Bereitschaft Hengersberg | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Kirchroth BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Kirchroth | nach Bedarf |
UGRD Mallersdorf BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Mallersdorf | nach Bedarf |
UGRD Mitterfels BRK | 1 KTW | BRK Bereitschaft Mitterfels | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Osterhofen BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Osterhofen | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Plattling BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Plattling | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Regen BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Regen | nach Bedarf |
UGRD Schöllnach BRK | 1 KTW | BRK Bereitschaft Schöllnach | nur in Ausnahmefällen |
UGRD Schöllnach Stadler | 1 RTW | SP Schöllnach | nach Bedarf |
UGRD Straubing BRK | 2 RTW | BRK Bereitschaft Straubing | nach Bedarf |
UGRD Straubing MHD | 1 RTW 1 KTW |
SP Straubing-Ost MHD Ortsverband Straubing |
nach Bedarf |
UGRD Untermitterdorf BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Raindorf | nach Bedarf |
UGRD Viechtach BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Viechtach | nach Bedarf |
UGRD Wiesenfelden BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Wiesenfelden | nach Bedarf |
UGRD Zwiesel BRK | 1 RTW | BRK Bereitschaft Zwiesel | nach Bedarf |
Schnelleinsatzgruppen
Nach Alarmierung des entsprechenden Dummys sind diese Fahrzeuge greifbar über die Behelfsleitstelle ILS Straubing UGRD/SEG.
Einheit | Fahrzeuge | Standort | Verwendung |
---|---|---|---|
SEG Transport Deggendorf | RK Deggendorf 73/10 [H] | BRK Bereitschaft Osterhofen | nur Großschadenslagen |
SEG Transport Regen | RK Regen 72/70 [H] RK Regen 73/10 [H] RK Untermitterdorf 73/1 [H] |
BRK Bereitschaft Regen BRK Bereitschaft Regen BRK Bereitschaft Raindorf |
nur Großschadenslagen |
SEG Transport Straubing-Land | RK Bogen 73/1 [H] RK Bogen 73/2 [H] |
BRK Bereitschaft Bogen | nur Großschadenslagen |
SEG Transport Straubing-Stadt | RK Straubing 73/1 [H] RK Straubing 73/10 [H] |
BRK Bereitschaft Straubing | nur Großschadenslagen |
Hintergrundnotärzte
Ein organisierter Hintergrundnotarztdienst besteht in diesem Leitstellenbereich nur in Zwiesel. Das hierfür vorgesehene Einsatzfahrzeug RK Zwiesel 76/2 [H] ist am Krankenhaus Zwiesel stationiert. Der Hintergrundnotarztdienst in Straubing wird von einem niedergelassenen Arzt aufrecht erhalten, der nach telefonischer Alarmierung durch die ILS Notarzteinsätze mit seinem Privatfahrzeug anfahren kann, wobei der privat-PKW den Funkrufnamen RK Straubing 76/3 [H] trägt. Die Alarmierung dieser beiden Notärzte erfolgt telefonisch über die Behelfsleitstelle ILS Straubing Anruf Rettungswache, da beide Fahrzeuge auch in der Realität nicht immer besetzt werden können. Über dieselbe Behelfsleitstelle besteht auch die Möglichkeit, bei LNAs anzufragen, ob diese als Hintergrundnotarzt ausrücken können. In Deggendorf findet sich mit dem Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) JH Deggendorf 76/1 [VEF] tagsüber ein vollwertiger Notarztzubringer, der wie in der Realität zu Notarzteinsätzen herangezogen werden kann, sofern der reguläre Notarzt gerade gebunden ist. Das VEF wird herkömmlich alarmiert, wobei im automatischen Fahrzeugvorschlag aufgrund der genannten Handhabung des Fahrzeugs stets die maximale Distanz angenommen wird.
Kreuzverwendung von Rettungsmitteln
Einsatzleiter Rettungsdienst
Fahrzeuge der Einsatzleiter sind als First Responder angelegt und sind direkt alarmierbar. Standorte und Funkrufnamen dieser Fahrzeuge wechseln abhängig von Woche/Tag/Tageszeit und tragen stets die Funkkennung [ELRD] Organisation Ort 7/X. Grundsätzlich ist ein Einsatzleiter für seinen jeweiligen Landkreis zuständig, sofern es innerhalb eines Landkreises mehrere Einsatzleiter gibt, ist immer der nächstgelegene zu alarmieren. In Ausnahmefällen bzw. bei deutlichen Zeitvorteilen sind auch überregionale Einsätze über die Landkreisgrenzen hinweg denkbar. Einsatzleiter können ihren Dienst entweder mit ihrem Privat-PKW oder mit einem betreibereigenen KdoW antreten. In letzterem Fall ist es möglich, dass bei Schichtübergabe erst abgewartet werden muss, bis der Einsatzleiter wieder am Standort ist, um seiner Ablöse das Fahrzeug zu übergeben. Bei der Verwendung von Privat-PKW ist eine Übergabe derzeit nicht vonnöten, weshalb der Dienstbeginn unabhängig vom Vorgänger stattfindet.
Landkreis Deggendorf
Hier stellt das BRK alle Einsatzleiter. Es sind immer zwei Einsatzleiter gleichzeitig im Dienst, wobei jeweils einer an einem Standort links der Donau und einer rechts der Donau im Dienst ist. Trotz dieser örtlichen Unterteilung ist bei Alarmierung lediglich auf den Zeitvorteil zu achten.
Landkreis Regen
Hier stellt das BRK alle Einsatzleiter. Es sind immer zwei Einsatzleiter gleichzeitig im Dienst, wobei jeweils einer an einem Standort im Bereich Regen und im Bereich Viechtach im Dienst ist. Trotz dieser örtlichen Unterteilung ist bei Alarmierung lediglich auf den Zeitvorteil zu achten.
Landkreis/Stadt Straubing
BRK und MHD teilen sich hier den Einsatzleitdienst zu gleichen Teilen, für den gesamten Bereich ist hier stets ein Einsatzleiter im Dienst.
Private Krankentransportunternehmen
Private Rettungsdienstfahrzeuge, die nicht im öffentlich-rechtlichem Auftrag unterwegs sind, werden in der Sim grundsätzlich mit [P] im Funkrufnamen gekennzeichnet. Derzeit ist kein privates Krankentransportunternehmen im Leitstellenbereich vertreten.