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Bearbeiten von „Einsatzstichworte/Bayern/Interhospitaltransporte“
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Für Interhospitaltransporte (also von Krankenhaus zu Krankenhaus) sind einige Schlagworte in den bayerischen Leitstellen vorhanden. Grob unterscheiden kann man diese in arztbegleitete (Kategorie "Intensiv") und nicht arztbegleitete Transporte. | Für Interhospitaltransporte (also von Krankenhaus zu Krankenhaus) sind einige Schlagworte in den bayerischen Leitstellen vorhanden. Grob unterscheiden kann man diese in arztbegleitete (Kategorie "Intensiv") und nicht arztbegleitete Transporte. | ||
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'''Unterscheidung nach Dringlichkeit:''' | '''Unterscheidung nach Dringlichkeit:''' | ||
− | *Notfallverlegung = Eine Intrahospitale Notfallsituation (etwa Verschlechterung des Patientenzustandes) mit vitaler Bedrohung des Patienten welche eine schnellstmögliche Weiterverlegung erfordert. Diese Einsatzart gilt nicht mehr als klassischer Interhospitaltransport, sondern als Notfalleinsatz und kann von dem nächstverfügbaren geeignetem Mittel der Notfallrettung durchgeführt werden. Dies schließt alle Einsatzmitteltypen ein, also RTW+NEF, RTW+VEF, ITW, RTH, ITH. Es sollte jedoch abgewogen werden | + | *Notfallverlegung = Eine Intrahospitale Notfallsituation (etwa Verschlechterung des Patientenzustandes) mit vitaler Bedrohung des Patienten welche eine schnellstmögliche Weiterverlegung erfordert. Diese Einsatzart gilt nicht mehr als klassischer Interhospitaltransport, sondern als Notfalleinsatz und kann von dem nächstverfügbaren geeignetem Mittel der Notfallrettung durchgeführt werden. Dies schließt alle Einsatzmitteltypen ein, also RTW+NEF, RTW+VEF, ITW, RTH, ITH. Es sollte jedoch abgewogen werden ob der Patient nicht trotz längerer Anfahrtszeit von einem Intensivtransportmittel (=ITW/ITH) profitiert |
*Dringlicher Interhospitaltransport = Ankunft in Zielklinik innerhalb 2h. Eine Benutzung von Notarztbesetzten Einsatzmitteln der Notfallrettung (=NEF/RTH) ist nicht zulässig. Es sollte auf die arztbesetzten bayerischen Transportmöglichkeiten (=RTW + VEF (RTW kommt von der ILS in deren Einsatzbereich die Quellklinik ist), ITW oder ITH) zurückgegriffen werden. Fahrzeuge außerhalb von Bayern sind nur zulässig wenn sich das Ziel außerhalb Bayerns befindet oder das außerbayerische Einsatzmittel einen Zeitvorteil mit sich bringt. Dringliche Interhospitaltransport sind soweit vertretbar ohne Sonderrechte durchzuführen. | *Dringlicher Interhospitaltransport = Ankunft in Zielklinik innerhalb 2h. Eine Benutzung von Notarztbesetzten Einsatzmitteln der Notfallrettung (=NEF/RTH) ist nicht zulässig. Es sollte auf die arztbesetzten bayerischen Transportmöglichkeiten (=RTW + VEF (RTW kommt von der ILS in deren Einsatzbereich die Quellklinik ist), ITW oder ITH) zurückgegriffen werden. Fahrzeuge außerhalb von Bayern sind nur zulässig wenn sich das Ziel außerhalb Bayerns befindet oder das außerbayerische Einsatzmittel einen Zeitvorteil mit sich bringt. Dringliche Interhospitaltransport sind soweit vertretbar ohne Sonderrechte durchzuführen. | ||
*Disponibler Interhospitaltransport = Ankunft in Zielklinik auch nach mehr als 2h. Eine Benutzung von Notarztbesetzten Einsatzmitteln der Notfallrettung (=NEF/RTH) ist nicht zulässig. Es sollte auf die arztbesetzten bayerischen Transportmöglichkeiten (=RTW + VEF (RTW kommt von der ILS in deren Einsatzbereich die Quellklinik ist), ITW oder ITH) zurückgegriffen werden. Fahrzeuge außerhalb von Bayern sind nur zulässig wenn sich das Ziel außerhalb Bayerns befindet. | *Disponibler Interhospitaltransport = Ankunft in Zielklinik auch nach mehr als 2h. Eine Benutzung von Notarztbesetzten Einsatzmitteln der Notfallrettung (=NEF/RTH) ist nicht zulässig. Es sollte auf die arztbesetzten bayerischen Transportmöglichkeiten (=RTW + VEF (RTW kommt von der ILS in deren Einsatzbereich die Quellklinik ist), ITW oder ITH) zurückgegriffen werden. Fahrzeuge außerhalb von Bayern sind nur zulässig wenn sich das Ziel außerhalb Bayerns befindet. |