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Landesleitstelle Kärnten ID: 6087: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Österreich|Kärnten]]

Version vom 8. August 2014, 16:31 Uhr

ID: 6087 Das Einsatzgebiet der Landesleitstelle Kärnten deckt sich mit den politischen Grenzen des südlichsten Bundeslandes von Österreich. Betraut mit der rettungsdienstlichen Versorgung ist das Österreichische Rote Kreuz, das zugleich auch Betreiber der Landesleitstelle ist.

Folgende Seite soll euch eine kurze Übersicht geben und einige Hinweise und Tips zum realistischen Disponieren liefern! Viel Spaß in Kärnten!


Übersicht

Die Dienststellen sind in acht Bezirke gegliedert, denen jeweils – gemäß geographischer Anforderungen – weitere Ortsrettungsstellen zugeordnet sind:

Nr. Bezirksstelle zugehörige Ortsstellen
1 Klagenfurt Ferlach
2 Villach Velden, Feistritz/Drau
3 Spittal/Drau Gmünd, Greifenburg, Obervellach, Radenthein, Winklern
4 St. Veit Friesach, Görtschitztal, Gurktal
5 Wolfsberg St. Paul
6 Völkermarkt Bleiburg
7 Hermagor Kötschach-Mauthen
8 Feldkirchen Sirnitz

In jeder Bezirksstelle ist jeweils ein NEF stationiert, sowie ein zusätzliches am KH Friesach. Jede Ortsstelle verfügt tagsüber über zumindest einen RTW.

Daneben betreibt der ASBÖ eine Rettungsstelle in Villach, sowie die JUH einen Stützpunkt in Patergassen.

Aus der Luft unterstützen den Disponenten zwei NAH, die von der LLST Kärnten disponiert werden: Christophorus 11 (Klagenfurt) und der RK 1 (Fresach). In den Wintermonaten (Dezember bis April) decken zusätzlich noch der Airmed 1 am Nassfeld und der Alpin 1 in Patergassen das erhöhte Einsatzaufkommen durch Alpinunfälle ab.

Tagsüber sind drei Disponenten (Klagenfurt/Feldkirchen, Unterkärnten – also St. Veit, Wolfsberg, Völkermarkt und Oberkärnten – Villach, Spittal, Hermagor) für die Planung zuständig, nachts betreut ein Disponent, unterstützt von zwei Calltakern, das Einsatzgebiet.


Fahrzeuge

Der ÖRK Landesverband Kärnten betreibt ein MZF-System, d.h. die als „RTW“ klassifizierten Fahrzeuge werden nicht nur für die Notfallrettung sondern gleichermaßen im Krankentransportwesen eingesetzt. Gemäß diesem Prinzip werden RTW der Ortsrettungsstellen i.d.R. auch nicht für Notfälle zurückgehalten. Jene Fahrzeuge, die als „KTW“ definiert sind, sind tatsächlich KTW-B (also KTW-Basic) und verfügen nur über eine stark reduzierte medizinische Ausstattung; dem entsprechend sollten sie auch nur in der Krankenbeförderung eingesetzt werden.

Funkrufnummern

Jedes Fahrzeug verfügt über eine vierstellige FRN, mit einer führenden „7“, die das Bundesland Kärnten repräsentiert. Die zweite Ziffer hinter dem Punkt ordnet ein Fahrzeug dem Bezirk zu (siehe oben), die letzten beiden geben Aufschluss über den Fahrzeugtyp. Für die Sim relevant sind nur:

  • 01-19 – RTW
  • 20-29 – KTW
  • 99/98 – NEF

Bsp: Das Fahrzeug 7.203 ist also ein RTW aus dem Bezirk Villach (kann auch aus einer Ortsrettungsstelle sein). 7.122 ist ein KTW aus Klagenfurt.

Fahrzeuge mit der Kennung 7.0XY sind Reservefahrzeuge des Landesverbandes und sind keinem Bezirk fest zugeteilt.

First Responder

FRs haben keine Funkrufnummern, da sie mit ihren Privatfahrzeugen (real ohne Blaulicht!) von ihrem Wohnort aus ausrücken (daher auch etwas längere Ausrückzeit von 3min). Eingesetzt werden sie grundsätzlich bei jedem NA-indizierten Einsatz.


Nachbarn

Die Anforderung von RTWs aus den Nachbarleitstellen ist in der Praxis, aufgrund der großen geographischen Distanzen, selten. Anforderungen von notarztbesetzen Rettungsmitteln können eher vorkommen; hier sind es v.a. der C12 aus Graz und das NEF Lienz, dass nach Kärnten angefordert wird. NEF 7.498 kommt gelegentlich auch im Bezirk Murau in der Steiermark zum Einsatz. Transnationale Kooperationen mit Italien und Slowenien bestehen nicht.

Gebiet Anforderung über Besondere Rettungsmittel
Steiermark Landesleitstelle Graz zwei NAH
Salzburg Bodengebundene Rettungsmittel über Bezirksleitstellen Pinzgau und Lungau
Anforderungen NAH über die Landesleitstelle Salzburg
drei NAH
(Ost)Tirol Landesleitstelle Rettungsdienst Tirol ein NAH

ITH – Wr. Neustadt

Aus Wr. Neustadt steht der Christoph ITH 24h zur Verfügung. Tatsächlich wäre eine der wenigen Indikationen in der Realität eine lange nächtliche Intensivverlegung, etwa nach Wien.

ITW Klagenfurt

Das Klinkum Klagenfurt betreibt in Kooperation mit dem RK Kärnten einen ITW, der ausschließlich für geplante Intensivtransporte der KABEG-Häuser (grob gesagt alle Bezirkskrankenhäuser) eingesetzt wird. Da diese Transporte KH-intern koordiniert werden, der ITW also nicht von der LLST disponiert wird, ist er nicht implementiert. Auch z.B. im Katastrophenfall hätte die LLST keinen Zugriff auf das Fahrzeug. Dennoch werden nicht alle Interhospitaltransporte vom ITW durchgeführt, dass entsprechende Verlegungseinsätze also in der Sim auflaufen entspricht auch der Realität.


Einsatzstichwörter

Wie in weiten Teilen Österreichs, wird auch in Kärnten das AMPDS-System verwendet. Jeder Notfall wird mit einem Stichwort, bestehend aus einem Hauptbeschwerdecode (Zahl von 1-32), einem Buchstaben (A-E), der die Dringlichkeit/Priorität angibt und einer weiteren Zahl, die die Indikation genauer definiert, disponiert. Dazu erhält die Besatzung i.d.R. eine genauere Information als Freitext.

Hauptbeschwerdecodes

Sie repräsentieren stets das Leitsymptom, bzw. das Hauptproblem:
01 – Bauchschmerzen
02 – Allergie, Kontakt mit giftigen Tieren
03 – Tierbiss/Tierangriff
04 – Verbrechen/Überfall/Sexualdelikt
05 – Rückenschmerzen
06 – Atemnot
07 – Verbrennung/Explosion
08 – Kohlenmonoxyd/Inhalation/Gefahrgutunfall
09 – Kreislauf-, Atemstillstand/Tote Person
10 – Brustschmerzen
11 – Ersticken
12 – Krampfanfall
13 – Blutzuckerentgleisung
14 – Ertrinken/Kopfsprung/Gerätetauchunfall
15 – Stromunfall/Blitzschlag
16 – Augenprobleme/-verletzungen
17 – Sturz
18 – Kopfschmerzen
19 – Herzbeschwerden/Implantierter Defibrillator
20 – Hitze-/Kälteprobleme
21 – Blutung/Wunden
22 - Person in Zwangslage (Verschüttet/Eingeklemmt/Eingeschlossen, kein VU)
23 – Überdosis/Vergiftung
24 – Schwangerschaft/Geburt/Fehlgeburt
25 – Psychiatrie/Suizid
26 – Kranke Person
27 – Stich-, Schuss-, Pfählungsverletzung
28 – Schlaganfall
29 – Verkehrsunfall
30 – Verletzung
31 – Bewusstlosigkeit/(Beinahe-)Ohnmacht
32 – Unklares Geschehen

Dringlichkeit

Bemerkung Geeignete Rettungsmittel
O Existiert nun bei einigen Hauptbeschwerden, niedrigste Priorität KTW
A Niedrig Priorisiert, Anfahrt ohne Sondersignal KTW oder je nach Indikation oft RTW
B Anfahrt i.d.R. mit Sondersignal RTW, KTW nur in absoluten Ausnahmefällen
C Anfahrt i.d.R. mit Sondersignal RTW, meist ohne (manche Indikationen aber auch mit) NA
D Anfahrt immer mit Sondersignal immer RTW + NEF oder NAH
E Ineffektive Atmung bzw. HK-Stillstand immer RTW + NEF oder NAH

Letztlich entscheidet aber immer der Spieler, ob ein Einsatz mit/ohne SoSi bzw. welche Rettungsmittel zum Einsatz disponiert werden. So wird z.B. „06C01“ in der Realität gelegentlich ohne SoSi angefahren, während z.B. „12A03“ regelmäßig mit Signal gefahren wird. Andere Stichworte sind in der Ausrückordnung schon anders hinterlegt, als die Dringlichkeit es suggerieren würde („24D03“ wird etwa standardmäßig ohne NEF gefahren).

Alle Codes, die auf „00“ enden (z.B. „01B00“) sind meist manuell eingegeben, sind also i.d.R. nicht Ergebnis des standardisierten Abfrageschemas. Hier besteht auch große Relevanz für die Sim, da der Spieler oft kein, zum Anruf passendes, Stichwort finden wird. Dann sind die Stichworte der Wahl für bspw. einen Pat. mit Atemnot: „06A00“ für Anfahrt ohne Sondersignal, „06B00“ für RTW mit Sondersignal und „06D00“ für RTW und NEF. „--C00“-Codes gibt es nicht für jedes Stichwort, werden i.d.R. aber dann gleich mit NEF gefahren (Bsp.: „31C00“). Abweichungen vom Buchstaben kommen bei solchen Codes nicht vor.

Hinweis zur Bedienung

Die Liste ist so konzipiert, dass man den Hauptbeschwerdecode weiß, sodass man bspw. bei einem akuten Abdomen nur „+01“ ins Feld eingeben muss um alle Abdominal-Codes angezeigt zu bekommen. Das „+“ ist ganz praktisch, will man nicht alle anderen Codes die „01“ enthalten, angezeigt bekommen (02A01, 02B01, 03A01, …). Natürlich funktioniert es anders auch! Mit „+00“ sind alle übrigen Indikationen (also alle nicht primären Notfälle) beschlagwortet.


Ärztenotdienst

Die Fahrzeuge des ÄND, die in jedem Bezirk als „zweites NEF“ hinterlegt sind, dienen primär nicht der Notfallrettung! Sollte ein Einsatz mit NA-Indikation auflaufen wird immer das RK-NEF (FRN 7.199, … , 7.899) bzw. einer der NAH disponiert.
Bei Nichtverfügbarkeit des zuständigen NEF würde dann alternativ der NAH, bzw. je nach Einsatzort das NEF eines Nachbarbezirkes (selten) ausrücken. Sollten auch diese beiden Optionen nicht möglich sein, wird ein RTW alleine disponiert (also nicht RTW + ÄND); in der Realität würde natürlich der ÄND primär mit alarmiert werden, in der Sim ist aber ein abweichendes Verhalten sinnvoll, denn: Erst wenn dann der RTW vor Ort tatsächlich eine NA-Indikation feststellt und immer noch kein reguläres NA-Mittel greifbar ist (und der RTW sich in der Sim auch gegen einen Load-and-Go-Transport entscheidet) kommt der ÄND in Betracht. Je nach Lagebild kann sich der Spieler nun in die Lage des RTW vor Ort versetzen und sich überlegen, ob ein praktischer Arzt (kein Notarzt(!), also auch geminderte Ausstattung, i.d.R. kein EKG, …) ausreicht um die Transportfähigkeit herzustellen – dann ÄND alarmieren.
Sollte sich die Lage vor Ort sich tatsächlich als kritisch herausstellen (z.B. Reanimation, intubationspflichtiger Pat., …) würde zwar in der Realität der ÄND hinzugezogen, um die Zeit bis zum Eintreffen des NEF zu überbrücken, würde aber – normalerweise – nicht die endgültige Transportfähigkeit herstellen.

Ausnahme – Oberkärnten/Spittal

Hier kommen praktische Ärzte aufgrund der langen Anfahrtswege tatsächlich oft als Ersatz für die regulären NEFs zum Einsatz. Wobei auch hier wieder gilt: zu wirklich kritischen Pat. würde das NEF hinzugezogen werden.


Sonstige Besonderheiten

  • Absicherungen kommen in der LST Kärnten nicht vor. Nur in Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass etwa ein Ortsrettungsstellen-RTW in die jeweilige Bezirksstelle einrückt.
  • Bereitstellungen zu Bränden kommen beim bloßen Brandalarm nie vor. Erst bei bestätigten (größeren) Bränden bzw. Menschenleben in Gefahr kann von der Feuerwehr vor Ort ein RTW angefordert werden.
  • Arztbegleitete Überstellungen werden in der Realität nie mit NEF gefahren. Tagsüber werden solche Pat. bevorzugt vom NAH geflogen; nachts oder bei Nichtverfügbarkeit des NAH wird der Arzt immer vom Ausgangskrankenhaus gestellt.


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